Weitere Lockerungen verabschiedet
Per 8. Juni werden die Regeln zum Homeoffice gelockert. Zudem ?ffnet die ETH-Bibliothek, f¨¹r Studierende stehen auf den beiden Ó¢»ÊÓéÀÖ wieder Arbeitspl?tze zur Verf¨¹gung, und der ASVZ nimmt seine Sportzentren in Betrieb. Schliesslich wird auch das Gastronomieangebot ausgebaut, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden.
Angesichts des positiven Verlaufs der Corona-Pandemie in der Schweiz hat die Schulleitung weitere Lockerungen des Notbetriebs beschlossen. Diese treten ab 8. Juni in Kraft und bringen eine weitere Belebung im Zentrum und auf dem H?nggerberg mit sich. Allerdings bleiben die Geb?ude grunds?tzlich geschlossen, vorerst bis zum 2. August.
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Keine generelle ?ffnung der Geb?ude
?Um die Distanzregeln an der ETH zu gew?hrleisten und das Tracing zu gew?hrleisten, bleiben die Geb?ude grunds?tzlich geschlossen und sind nur einem Personenkreis zug?nglich, der namentlich bekannt ist?, sagt ETH-Vizepr?sident und Leiter der Covid-19-Taskforce, Ueli Weidmann. Mitarbeitende k?nnen die Geb?ude mit einer g¨¹ltigen ETH-Karte und dem dazugeh?rigen Code betreten. Diese Zutrittsart gilt auch f¨¹r diejenigen Geb?ude, deren Eing?nge ?ffnen, um einzelnen Nutzergruppen einen kontrollierten Zugang zu gew?hren. ?Neu schaffen wir n?mlich rund 1000 Studierendenarbeitspl?tze, die mittels eines Reservationssystems vergeben werden. Fair, verl?sslich, sicher und bei Bedarf nachvollziehbar. Weitere werden je nach Entwicklung folgen?, erkl?rt Weidmann den Entscheid. F¨¹r den Zugang zu den ausgew?hlten Geb?uden steht der jeweilige Haupteingang offen, wo auch die Berechtigung kontrolliert wird.
Schrittweise Lockerung der Homeoffice-Regeln
F¨¹r technisch-administrative Mitarbeitende sowie ETH-?Wissenschaftlerinnen und -?Wissenschaftler, die keine experimentelle Forschung im Labor betreiben, gilt mindestens bis 2. August weiterhin die Regel, dass sie im Homeoffice arbeiten. Die strikte Vorgabe von Home-Office f¨¹r diese Mitarbeitenden wird jedoch aufgehoben. ?Unsere Hochschule will ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen und einen Beitrag dazu leisten, den ?ffentlichen Verkehr m?glichst zu entlasten?, begr¨¹ndet Weidmann den Entscheid. ?Mit dem neuen Spielraum k?nnen wir aber berechtigten Anliegen von Mitarbeitenden und Organisationseinheiten besser Rechnung tragen. Wir wissen, dass es vielen ETH-Angeh?rigen zunehmend schwerf?llt, die ganze Woche im Homeoffice zu arbeiten und bei manchen die Produktivit?t leidet. Wir wissen auch, dass die F¨¹hrungsprozesse erschwert sind.?
So d¨¹rfen Mitarbeitende im gegenseitigen Einvernehmen mit ihren Vorgesetzte neu eine partielle oder vollkommene R¨¹ckkehr in die B¨¹ros vereinbaren. ?F¨¹r Vorgesetzte leitet sich daraus aber kein Anspruch ab, ihre Teams grunds?tzlich an die ETH zur¨¹ckzuholen?, betont er. Es sei denn, deren ?rtliche Pr?senz erleichtere die Koordination innerhalb einer Einheit erheblich. Dann k?nnen Vorgesetzte zumindest eine zeitweilige Anwesenheit verlangen.
Keine Begr¨¹ndungspflicht f¨¹r eine R¨¹ckkehr in die ETH-R?ume gibt es f¨¹r Organisationseinheiten, die aus betrieblichen Gr¨¹nden vor Ort anwesend sein m¨¹ssen (z.B. Schalter?ffnungen, Unterhaltsarbeiten). Bei Meinungs?ver?schie?den?heiten in den Zentralen Organen entscheidet das zust?ndige Schulleitungsmitglied abschliessend, in den Ó¢»ÊÓéÀÖn die jeweiligen Vorsteher/-innen.
Schutzkonzept f¨¹r Raumbelegungen notwendig
Damit die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden k?nnen, haben alle Abteilungen und Forschungsgruppen, die ihre B¨¹ros wieder regelm?ssig belegen, ein Schutzkonzept zu erstellen. Dieses beinhaltet gegebenenfalls auch eine Rotations- und Raumbelegungsplanung.
Regeln f¨¹r die Raumbelegung
- Pro Arbeitsplatz muss eine B¨¹roraumfl?che von mindestens 10 Quadratmetern gew?hrleistet sein (z.B. zwei Arbeitspl?tze in einem B¨¹ro mit 26 Quadratmetern Grundfl?che).
- Zwischen zwei Arbeitspl?tzen ist ein Abstand von zwei Metern einzuhalten. Wo dieser Abstand unterschritten wird, beispielsweise bei nahe gegen¨¹berliegenden Arbeitspl?tzen, sind die Arbeitspl?tze entsprechend zu verschieben oder es sind Trennelemente wie etwa Stellw?nde oder ?hnliches aufzustellen.
- Jedes B¨¹ro mit mehr als einem gleichzeitig anwesenden Mitarbeitenden muss st¨¹ndlich w?hrend 5-10 Minuten gel¨¹ftet werden.
Die Vorgesetzten informieren ihre Mitarbeitenden ¨C und in den Ó¢»ÊÓéÀÖn auch die Departementsleitung ¨C ¨¹ber das Schutzkonzept und sind f¨¹r die Einhaltung der Hygiene-, Abstands- und L¨¹ftungsregeln verantwortlich.
Weiterhin virtuelle Sitzungen
Um den gleichwertigen Zugang aller Teilnehmenden zu Sitzungen zu gew?hrleisten, sollen diese weiterhin grunds?tzlich virtuell stattfinden. Mitarbeitende, die an der ETH pr?sent sind, loggen sich von ihrem Arbeitsplatz in die Sitzungen ein. Ausgenommen von dieser Regel sind Zusammenk¨¹nfte, welche eine physische Anwesenheit erfordern, beispielsweise bauliche Abnahmen oder Workshops. Auch Doktorpr¨¹fungen d¨¹rfen mit teilweiser oder vollst?ndiger physischer Anwesenheit des Pr¨¹fungskomitees durchgef¨¹hrt werden.
Regeln f¨¹r die Benutzung von Sitzungszimmern
- F¨¹r allf?llig genutzte Sitzungszimmer gilt eine Minimalfl?che von 4 Quadratmetern pro Person. Die maximale Belegung der allgemein belegbaren R?ume ist bereits an der jeweiligen T¨¹re vermerkt. Bei Sitzungszimmern, die einzelnen Organisationseinheiten geh?ren, ist die Personenzahl zu berechnen und zu kennzeichnen.
- Sitzungen d¨¹rfen maximal zwei Stunden dauern, wobei nach einer Stunde 5-10 Minuten gel¨¹ftet werden muss.
- Zu Beginn und am Ende jeder Sitzung sollen die Teilnehmenden die Tische und weitere Fl?chen reinigen.
- Nach jeder Sitzung muss das Zimmer w?hrend 30 Minuten leer stehen und (falls Fenster vorhanden sind) gut gel¨¹ftet werden.
- Die Organisationseinheiten mit eigenen Sitzungszimmern sind f¨¹r die Einhaltung dieser Regeln selbst verantwortlich.
Anreise zum Arbeitsplatz
Um bei der Anreise zur ETH die Selbst- und Fremdgef?hrdung zu minimieren, sind die ETH-Angeh?rigen aufgerufen, m?glichst zu Fuss, mit dem Velo, dem Motorrad oder mit dem Auto auf den Ó¢»ÊÓéÀÖ zu kommen. Insbesondere zu Stosszeiten und ¨¹ber l?ngere Strecken ist die Benutzung des ?ffentlichen Verkehrs zu vermeiden. Wer also einen l?ngeren Anfahrtsweg hat, soll nach M?glichkeit im Homeoffice bleiben, sofern das die betrieblichen Bed¨¹rfnisse zulassen.
Die Parkpl?tze an der ETH werden bis 2. August kostenlos zur Verf¨¹gung gestellt; anschliessend gelten voraussichtlich wieder die ¨¹blichen Tarife.
Retreats und Exkursionen
Die Schulleitung empfiehlt, bis mindestens 2. August auf Retreats mit physischer Anwesenheit der Teilnehmenden zu verzichten. Werden dennoch solche Retreats durchgef¨¹hrt, gelten die Regeln zur Benutzung von Sitzungszimmern. Bei ausw?rtigen Retreats und Exkursionen sind die Distanz- und Hygieneregeln auch bei der Reise jederzeit einzuhalten. Bei einer allf?lligen ?bernachtung sind Einzelzimmer zu buchen.
Dienstliche und private Reisen ins Ausland
F¨¹r den Bereich der Reisen ¨¹bernimmt die ETH die neuen Regeln des Bundes. Dienstreisen ins Ausland sind in jene L?nder gestattet, zu denen die Schweiz den Personenverkehr wieder ?ffnet, ab 15. Juni als erste L?nder Deutschland, ?sterreich und Frankreich. Weitere L?nder werden folgen. Wer aus dem Ausland in die Schweiz einreist oder von einer Reise zur¨¹ckkehrt, muss sich nicht mehr f¨¹r zwei Wochen ins Homeoffice begeben. Diese Regelung wird aufgehoben und es gelten die Bestimmungen und Massnahmen der Beh?rden zur Einreise.
Berufsbildung und Kinderbetreuung
Die ¨¹berbetrieblichen Kurse der Berufsbildung k?nnen an der ETH durchgef¨¹hrt werden. Auch sind Schnupperlehren unter Einhaltung der geltenden Distanz- und Hygieneregeln m?glich, sowie Probearbeitstage zur Eignungsabkl?rung im Rahmen der Auswahl von Lernenden.
Die Kinderbetreuung durch die Stiftung kihz hat inzwischen den Normalbetrieb wieder aufgenommen. Beim Bringen und Abholen der Kinder m¨¹ssen von den Eltern die Regeln der Stiftung kihz eingehalten werden. Damit die Ferienbetreuungskurse im Sommer stattfinden k?nnen, stellt die ETH die R?umlichkeiten zur Verf¨¹gung.
Arbeitspl?tze f¨¹r Studierende und Zutritt zu den Geb?uden
Die Regelung, wonach Studierenden der Zugang zu den Geb?uden generell verwehrt bleibt, wird per 8. Juni aufgehoben. Die ETH bietet ihren Studierenden ab diesem Datum rund 1000 Arbeitspl?tze an, die sich auf sechs Geb?ude verteilen.
Die Arbeitspl?tze m¨¹ssen online ¨¹ber ein zentrales Buchungssystem reserviert werden. Damit will die ETH sicherstellen, dass niemand vergebens auf den Ó¢»ÊÓéÀÖ f?hrt. F¨¹r gebuchte Pl?tze erhalten die Studierenden einen QR-Code, den sie an den Haupteing?ngen der jeweiligen Geb?ude, in denen der Arbeitsplatz reserviert ist, einer Kontrollperson vorweisen m¨¹ssen.
Morgen Freitag, 5. Juni startet die Vergabe der Studierendenarbeitspl?tze f¨¹r kommende Woche. Weitere Informationen zur Vergabe der Studierendenarbeitspl?tze erhalten die Studierenden per E-Mail und finden sich auch auf dem Ó¢»ÊÓéÀÖ.
Zugang f¨¹r Studierende zu Kursen und Laborarbeitspl?tzen
Kurse, f¨¹r die eine physische Pr?senz der Studierenden bewilligt wurde, und die Pr¨¹fungsvorbereitungskurse der Fachvereine werden ebenfalls in den oben aufgef¨¹hrten Geb?uden stattfinden.
Praktika in den ETH-Labors k?nnen unter Einhaltung spezieller Vorkehrungen durchgef¨¹hrt werden. Die Detailbestimmungen sind den DownloadLeitlinien f¨¹r Praktika in Coronazeiten (PDF, 155 KB)vertical_align_bottom zu entnehmen. Auf Berufspraktika im Ausland soll hingegen verzichtet werden.
F¨¹r den Geb?udezugang von Studierenden, die in den Labors Praktika absolvieren, sind die Praktikumsleitungen zust?ndig.
Studierende, die f¨¹r ihre Bachelor-, Master- oder Semesterarbeiten auf Laborarbeitspl?tze angewiesen sind, erhalten Zugang zu den jeweiligen Geb?uden mittels ihrer Legi. F¨¹r die Freischaltung des Zugangs sind die Ó¢»ÊÓéÀÖ zust?ndig.
?ffnung der ETH-Bibliothek
Die ETH-Bibliothek bietet ab 8. Juni nahezu alle Dienstleistungen vor Ort an. Eine reduzierte Anzahl von Lernarbeitspl?tzen in der ETH-Bibliothek k?nnen von Studierenden ¨¹ber das zentrale Reservationssystem gebucht werden. Weitere Informationen finden sich auf den Seiten der ETH-Bibliothek.
Der Zugang ins Hauptgeb?ude erfolgt ¨¹ber den Eingang an der R?mistrasse, die anderen Eing?nge bleiben geschlossen.
Besucherinnen und Besucher der Bibliothek haben sich beim Betreten des Geb?udes auf einer Liste einzutragen und m¨¹ssen sich beim Verlassen des Geb?udes wieder auschecken. Die gleichen Regeln gelten auch f¨¹r die Baubibliothek im HIL-Geb?ude auf dem H?nggerberg.
ASVZ nimmt Sportzentren in Betrieb
Der Akademische Sportverein ASVZ wird sein Angebot ab 8. Juni ausbauen und die beiden Sportzentren auf den ETH-Ó¢»ÊÓéÀÖ wieder in Betrieb nehmen. Daf¨¹r hat er ein ausf¨¹hrliches Schutzkonzept erarbeitet. Dieses sieht unter anderem vor, dass alle Mitglieder online einen Trainingsslot buchen m¨¹ssen, um die Kraft- und Cardior?ume zu benutzen oder an einem Gruppentraining teilzunehmen. Garderoben und Duschen werden keine zur Verf¨¹gung stehen. Weitere Informationen zum Angebot und den Regeln k?nnen der externe SeiteASVZ-Websitecall_made entnommen werden.
Erweiterung des Gastronomie- und Detailhandelsangebots
Im Laufe der zunehmenden Belebung der beiden Ó¢»ÊÓéÀÖ wird auch das Gastronomieangebot laufend erweitert und an die Nachfrage angepasst.
Im Zentrum ?ffnen am 8. Juni die Mensa Polyterrasse sowie Einstein und Zweistein im MM-Geb?ude ihre T¨¹ren, ebenso der dortige ETH-Store. Auch die Caf¨¦Bar im Hauptgeb?ude ist wieder offen. Das Dozentenfoyer wird vorerst versuchsweise f¨¹r zwei Wochen G?ste empfangen. Die Betriebe starten mit einem reduzierten Angebot und mit eingeschr?nkten ?ffnungszeiten. Weiterhin bestehen bleibt das Verpflegungsangebot neben dem ETZ-Geb?ude (Foodtrailer).
Auf dem H?nggerberg ?ffnet ab 8. Juni die Coop-Filiale und der ETH Store mit jeweils eingeschr?nkten ?ffnungszeiten. Das Angebot im Fusion coffee wird ausgebaut. Die Street-food-St?nde und die avec-Box runden das Angebot ab.
Detaillierte Informationen zum jeweils aktuellen Angebot sind auf der Website publiziert.
Entscheide f¨¹r die Teilphase ab 3. August
S?mtlichen Entscheiden liegen die aktuell geltenden Regeln des Bundes zugrunde. Wie es ab dem 3. August weitergeht, h?ngt vom Verlauf der Pandemie und von weiteren Entscheiden des Bundesrats ab, aber auch von der Situation an der ETH. ?Die Taskforce wird die Lage weiterhin genau beobachten, und falls n?tig, der Schulleitung situativ ?nderungen ¨C hoffentlich weitere Lockerungen ¨C der geltenden Regelungen vorschlagen?, sagt Ueli Weidmann.
?ber die Planung des Herbstsemesters 2020 wird die Rektorin separat informieren.
Ihre Fragen
Die ab 8. Juni geltenden Regeln werden auf der Coronawebseite publiziert. Dort finden Sie auch FAQs, die laufend erg?nzt werden. Falls Sie im Zusammenhang mit den aktuell geltenden Regelungen an der ETH eine Frage haben, auf die Sie in den FAQs keine Antwort finden, wenden Sie sich bitte an die Redaktion der Webseite, indem Sie den untenstehenden Betreff anklicken.